Organisatorisches

 

***Aktuell: COVID 19 – Schutzmaßnahmen in der Logopädischen Praxis Sprechfreude***

Ich sehe es in meiner Verantwortung in dieser besonderen Zeit ein möglichst sicheres Umfeld für das gemeinsame Arbeiten in der Therapie zu schaffen. Aus diesem Grund stelle ich Ihnen die folgenden Corona – Schutzmaßnahmen vor.

Ich bin vollständig gegen das Coronavirus geimpft.

Ich führe mindestens 1 Mal pro Woche einen Coronavirus-Antigen-Selbsttest durch.

Da durch Sprech- Stimm- und Atemübungen vermehrt Aerosole ausgestoßen werden, wird im Therapieraum ein Luftreinigungsgerät verwendet. So kann die Viren- und Bakterienlast in der Raumluft erheblich reduziert werden.

Ich trage während der Therapie eine FFP2 Maske. Zum Vorzeigen von Übungen wird die Maske, bei ausreichend Abstand, oder hinter einer Plexiglasscheibe kurzzeitig abgenommen.

Für das Arbeiten am Tisch wird eine Plexiglasscheibe genutzt.

Für Patientinnen und Patienten gilt in der Therapie keine Maskenpflicht. In den anderen Praxisräumlichkeiten, wie beispielsweise dem Wartezimmer, ist das Tragen einer FFP2 Maske erforderlich.

Oberflächen- und Handdesinfektion werden regelmäßig durchgeführt.

Meine Bitte an Sie:

Überwachen sie ihren Gesundheitszustand bevor sie die Praxis betreten und kommen sie nur gesund zur Therapie.
Sollten Sie, Ihre Kinder, jemand aus dem gemeinsamen Haushalt oder eine enge Kontaktperson Krankheitssymptome, wie z.B.: Fieber, Husten, Schnupfen, Halsweh, Gliederschmerzen etc. aufweisen, sagen Sie die Therapieeinheit bitte ab.


Der Weg zur Therapie:

  1. Kontaktaufnahme mit der Logopädin
  2. Fachärztliche Verordnung
  3. Terminvereinbarung
  4. Chefärztliche Bewilligung der Verordnung
  5. Diagnostik und Beratung
  6. Therapie
  7. Einreichen der Honorarnote und der bewilligten ärztlichen Verordnung (Original) bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenrefundierung

Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine fachärztliche Verordnung (z.B.: von einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Neurologie oder einem Kinderarzt). Bitte lassen Sie die Verordnung anschließend von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen und bringen Sie die bewilligte Verordnung zum ersten Termin mit.

Die Verordnung muss folgende Punkte beinhalten:

  • Ihre persönlichen Daten
  • die ärztliche Diagnose (z.B.: Sprachentwicklungsverzögerung)
  • die Zuweisung zur logopädischen Therapie
  • die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B.: 10x Logopädische Therapie á 60 Minuten)
  • bei Bedarf: die Notwendigkeit eines Hausbesuches
  • den Name den TherapeutIn

Kostenrefundierung:

Ich arbeite als Wahllogopädin auf Refundierungsbasis. Dies bedeutet, dass Sie die Therapiekosten vorerst selbst tragen müssen. Die Verrechnung erfolgt nach jeder Therapieeinheit vor Ort in bar. Nach jeweils 10 Therapieeinheiten erhalten Sie eine Honorarnote. Diese können Sie mit der bewilligten Verordnung (Original) bei der Krankenkasse einreichen und erhalten anschließend einen Prozentsatz des von der Krankenkasse festgelegten Tarifs rückerstattet. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen werden etwa 50-70%, bei Vorhandensein einer Zusatzversicherung werden bis zu 100% der Kosten rückerstattet.

Ich arbeite als Wahllogopädin folgender Krankenkassen:

  • Österreichische Gesundheitskasse ÖGK
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft SVA
  • Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien KFA
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau BVAEB
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern SVB

Kosten – Therapietarife:

T1: 30 Minuten: 50€ 

T2: 45 Minuten: 70€ 

T3: 60 Minuten: 85€ 

T5: Hausbesuch: 20€ (zusätzlich zum jeweiligen Tarif)


Terminvereinbarung:

Telefonisch unter 0664/5620021

Per E-Mail unter Margarete.Hruby@gmx.at


Terminabsage:

Falls Sie eine Therapieeinheit nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diese telefonisch (+43 664 5620021) spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung abzusagen. Bei zu kurzfristiger Absage eines Termins (weniger als 24 Stunden vor Beginn der Einheit) bzw. unentschuldigtem Versäumen, wird Ihnen 50% des Honorars privat in Rechnung gestellt (dieser Betrag wird nicht von Ihrer Krankenkasse refundiert).